Schwerin, 17.04.21: Mecklenburg-Vorpommern schränkt wegen der bundesweit hohen Corona-Infektionszahlen die Regeln zur Einreise in das Küstenland weiter ein.
Wer aus einem anderen Bundesland kommt und einen Zweitwohnsitz im Nordosten hat, muss diesen bis spätestens Freitag nächster Woche verlassen, wie die Landesregierung in Schwerin am frühen Samstagmorgen mitteilte.
Dies gelte auch für Dauercamper, Kleingartenpächter sowie Bootseigentümer aus anderen Bundesländern.
Seit November sind Hotels und Pensionen in dem bei Touristen beliebten Bundesland wieder geschlossen.
Längere Urlaubsaufenthalte und selbst Tagesausflüge aus anderen Bundesländern sind bereits seit Monaten grundsätzlich verboten.
Ausnahmen soll es nach Angaben der Landesregierung nach wie vor für Besuche der Kernfamilie geben.
Dazu zählen etwa Eltern, Kinder und Geschwister.