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Änderungen zum 1. Mai: WhatsApp, Jugendschutz und

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Video: Änderungen zum 1. Mai: WhatsApp, Jugendschutz und

Berlin, 28.04.21: Der Wonnemonat bringt nach dem kältesten April seit Jahren nicht nur hofentlich die Wärme zurück.

Es stehen auch Änderungen und neue Gesetze an.

Worauf sich die Verbraucher einstellen müssen und können - ein Überblick: AUSZAHLUNG KINDERBONUS: Einen einmaligen Kinderbonus von teilweise steuerpflichtigen 150 Euro pro Kind bekommen alle Eltern, ohne dafür einen Antrag stellen zu müssen.

Der Anspruch wird geregelt wie beim Kindergeld und ist als Unterstützung in Zeiten der Corona-Pandemie gedacht.

JUGENDSCHUTZ IM NETZ: Ab 1.

Mai gilt ein reformiertes Jugendschutzgesetz.

Das soll Kinder und Jugendliche besser vor Mobbing und sexueller Anmache im Internet bewahren.

Plattformen, auf denen Spiele und Filme angeboten werden, müssen einfache Melde- und Beschwerdemöglichkeiten anbieten.

Künftig vorgeschrieben sind ferner einheitliche Alterskennzeichnungen für Online-Inhalte sowie Schutzmechanismen gegen Kostenfallen und Abzocke.

WHATSAPP Nach langem Hin und Her aktualisiert Whatsapp die Nutzungsbedingungen.

User können sie bis zum 15.

Mai noch annehmen.

Danach verstreicht die Frist.

Wer bis dahin nicht auf ·Akzeptieren· drückt, kann die App nicht mehr verwenden.

Im Vorfeld hatte es harsche Kritik an den neuen AGB des Messenger-Dienstes gegeben.

MEHR GELD FÜR MALER UND LACKIERER: Vom Tag der Arbeit an steigt der Mindestlohn für Maler und Lackierer in Westdeutschland auf 17,51 Euro und in Ostdeutschland auf 16,88 Euro.

Die Beschäftigten erhalten zudem eine Corona-Prämie von 330 Euro.

Auch die Vergütung von Auszubildenden wird erhöht.



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