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Verfassungsgericht verdonnert Bund zu

Quelle: DPA - EMEA - Länge: 01:27s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Verfassungsgericht verdonnert Bund zu

Karlsruhe, 29.04.21: Die Politik muss beim Klimaschutz nachbessern, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen.

Das Bundes-Klimaschutzgesetz greife zu kurz, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag.

Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln.

Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer waren damit zum Teil erfolgreich.

Die teils noch sehr jungen Beschwerdeführenden seien durch Regelungen in dem Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt, erklärten die Richter.

«Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.» Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar, die praktisch jede grundrechtlich Freiheit potientiell betreffe.

Dazu hätte der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen müssen um diese hohen Lasten abzumildern.

In Artikel 20a des Grundgesetzes heißt es: «Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung...» Hierauf bezieht sich das Gericht.

Grünen-Chefin Annalena Baerbock hat das Urteil als «historische Entscheidung» gefeiert.

Andere bezeichneten es nannten es als ein «Ausrufezeichen» und «epochal».



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