Berlin, 20.05.21: Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock hat der Verwaltung des Bundestags Sonderzahlungen von mehr als 25 000 Euro nachgemeldet, die sie in den vergangenen Jahren als Bundesvorsitzende von ihrer eigenen Partei bekommen hat.
Bundestagsabgeordnete müssen Zahlungen aus entgeltlichen Tätigkeiten eigentlich nicht im Detail öffentlich machen.
Stattdessen werden auf ihren Bundestagsseiten Einkommensstufen genannt.
Nach den Regeln der Grünen haben Parteichefs, die auch ein Mandat im Bundestag haben - wie eben Barbock, nicht aber Habck -, für den Parteiposten kein monatliches Gehalt.
Sie erhalten aber Sonderzahlungen, etwa zu Weihnachten, oder in Jahren erfolgreicher Wahlkämpfe wie im Europawahljahr 2019, zudem im vergangenen Jahr wegen der Corona-Krise.
Nach ihren Angaben einer Sprecherin betrug die Sonderzahlung im November 2018 insgesamt 6788,60 Euro, im November 2019 waren es 9295,97 Euro, ein Jahr später 7635,71 Euro.
Die coronabedingte Sonderzahlung aus dem Dezember 2020 betrug demnach 1500 Euro.
Insgesamt belaufen sich die Sonderzahungen auf 25 220,28 Euro.
«Frau Baerbock hat ... entsprechende Sonderzahlungen ... eigenständig nachträglich der Bundestagsverwaltung gemeldet, nachdem ihr und der Bundesgeschäftsstelle der Partei aufgefallen war, dass dies versehentlich noch nicht erfolgt war», erklärte die Sprecherin.
Baerbock sei nicht durch die Verwaltung des Bundestages dazu aufgefordert worden.