Memmingen, 23.06.21: Der Prozess um Diskriminierung von Frauen beim traditionellen Fischertag in Memmingen geht am Mittwoch in die zweite Runde.
Die Klägerin Christiane Renz hatte in erster Instanz vor dem Amtsgericht gegen die Veranstalter des jährlichen Brauchtums-Fischens in der Stadt im Allgäu gewonnen.
Dass nur Männer daran aktiv teilnehmen dürfen, sei Diskriminierung.
Gegen das Urteil hatte der Fischertagsverein Berufung eingelegt.
Nun wird der Fall am Memminger Landgericht neu aufgerollt.
Mit einem Urteil ist nach Angaben des Gerichts aber erst zwei bis drei Wochen später zu rechnen.
Beim traditionellen Höhepunkt des Fischertags springen die Teilnehmer jedes Jahr im Sommer in den Memminger Stadtbach und holen Forellen aus dem Wasser.
Wer den größten Fisch fängt, darf sich ein Jahr lang Fischerkönig nennen.
Die Satzung des Vereins, der das Spektakel organisiert, sieht vor, dass nur männliche Mitglieder fischen dürfen.
Frauen bleibt die Rolle der «Kübelmädle» am Rand des Stadtbachs vorbehalten.
Dagegen hatte Christiane Renz erfolgreich geklagt.
Das Urteil im Verfahren könnte wegweisend für andere Männerbastionen bei Vereinsveranstaltungen sein.
Das Memminger Amtsgericht hatte im August 2020 geurteilt, eine männliche Tradition allein sei bei einer Veranstaltung mit herausragender Bedeutung kein zulässiger Grund für Diskriminierung.