Berlin, 21.07.21: Mehr als ein halbes Jahr nach dem offiziellen Start der Grundrente erhalten die ersten Rentnerinnen und Rentner den Aufschlag ausbezahlt.
Die Grundrente bekommt, wer mindestens 33 Jahre Beiträge gezahlt hat, für Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit, oder dabei auch Zeiten für Kindererziehung oder Pflege aufweist oder Kranken-, Übergangs- oder Kurzarbeitergeld bezogen hat.
Ab 35 Jahre gibt es den vollen Zuschlag.
Den Aufschlag bekommen Menschen, die lange gearbeitet, aber wenig verdient haben - überwiegend Frauen, aber die Beitragsleistung muss mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes entsprochen haben.
Im Schnitt soll die Grundrente nach Schätzungen der Regierung 75 Euro betragen.
Zum Start werden erst einmal einige hundert Bescheide mit Aussagen zum Grundrentenzuschlag verschickt.
Neurentner erfahren, ob und wenn ja in welcher Höhe sie Grundrente bekommen.
Ausgezahlt wird die Grundrente dann zusammen mit der regulären Rente.
Wer als Neurentnerin oder Neurentner jetzt seinen Rentenbescheid erhält, bei dem beginnt die laufende Auszahlung der Renten - gegebenenfalls mit Grundrentenzuschlag - Ende August.
Bis dahin aufgelaufene Renten werden als Nachzahlung in der Regel noch im Juli ausgezahlt.
Danach will die Rentenversicherung im zweiten Halbjahr bei Menschen mit Grundsicherung, Wohngeld oder anderen Fürsorgeleistungen prüfen, ob sie Anspruch auf Grundrente haben.
Auch die Bezüge der Hochbetagten kommen bei den Prüfungen an die Reihe.
Bis zum vierten Quartal 2022 folgen dann die Millionen weiteren Renten.
Insgesamt werden 26 Millionen Renten geprüft.