München, 16.08.21: In Bayern können von sofort an etwa Alte und Pflegebedürftige Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus erhalten.
Dies gilt vor allem für Hochbetagte über 80 Jahre, Bewohner von Pflegeheimen, Menschen mit Immunschwächeerkrankungen oder Immunsuppression und Pflegebedürftige, die zu Hause leben.
Voraussetzung für die Auffrischung ist, dass die Zweitimpfung sechs Monate zurückliegt.
Vorgesehen sind laut Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz für eine Auffrischung auch alle, die vollständig mit einem Vektorimpfstoff von Astrazeneca oder Johnson & Johnson geimpft sind.
In der Praxis wird dieser Personenkreis allerdings wegen des auch hier geltenden Sechs-Monate-Abstandes erst ab Anfang September an die Reihe kommen.