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NSU-Urteile gegen Zschäpe und zwei Helfer rechtskräftig

Quelle: DPA - EMEA - Länge: 01:27s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: NSU-Urteile gegen Zschäpe und zwei Helfer rechtskräftig

Karlsruhe, 19.08.21: Beate Zschäpe ist rechtskräftig als Mittäterin der Neonazi-Terrorzelle «Nationalsozialistischer Untergrund» (NSU) verurteilt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf ihre Revision mit schriftlichem Beschluss und strich nur eine Einzelstrafe, wie das Karlsruher Gericht am Donnerstag mitteilte.

«Die lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe und die festgestellte besondere Schuldschwere sind hiervon jedoch unberührt geblieben», hieß es.

Auch die Urteile gegen die NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben und Holger G.

Seien rechtskräftig.

Zschäpe hatte fast 14 Jahre mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt.

In dieser Zeit ermordeten die Männer acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Kleinunternehmer sowie eine Polizistin.

2011 nahmen sie sich das Leben, um der drohenden Festnahme zu entgehen.

Zschäpe zündete die gemeinsame Wohnung an, verschickte ein Bekennervideo und stellte sich.

Das Mammutverfahren um die Morde und Anschläge der Neonazi-Terrorzelle NSU war am 11.

Juli 2018 nach mehr als fünf Jahren und über 400 Verhandlungstagen zu Ende gegangen.

Das Oberlandesgericht (OLG) München verurteilte Zschäpe, die einzige Überlebende des Trios, als Mittäterin zu lebenslanger Haft.

Ralf Wohlleben wurde als Waffenbeschaffer wegen Beihilfe zum Mord zu zehn Jahren Haft verurteilt, Holger G.

Wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren Haft.



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