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Das müssen Reisende zum Bahnstreik wissen

Quelle: DPA - EMEA - Länge: 02:07s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Das müssen Reisende zum Bahnstreik wissen

Berlin 20.08.2021: Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer hat ruft ihre Mitglieder erneut zu Streiks aufgerufen.

Bahnreisenden drohen Verzögerungen und Zugausfälle.

Wichtige Fragen und Antworten: Ab wann wird gestreikt?

Im Güterverkehr soll der Ausstand schon am Samstagnachmittag um 17 Uhr beginnen.

Im Personenverkehr soll der Streik am Montag um 2.00 Uhr beginnen und am Mittwoch um 2.00 Uhr enden.

Was bedeutet das für den Bahnverkehr?

Zugausfälle sind unvermeidbar.

Laut der Deutschen Bahn soll das bundesweite Angebot im Fernverkehr auf rund ein Viertel reduziert werden.

Auch im Regional- und S-Bahnverkehr wird es Einschränkungen geben.

Gibt es einen Notfallfahrplan?

Der Ersatzfahrplan steht Fahrgästen der Deutschen Bahn online in der Fahrplanauskunft sowie in der DB Navigator App zur Verfügung.

Wo erfahren Reisende, ob ihr Zug ausfällt oder Verspätung hat?

Informationen darüber speist die Deutsche Bahn schrittweise in die Fahrplanauskunft und die App ein.

Zudem will das Unternehmen Hunderte zusätzliche Beschäftigte einsetzen, die Reisende an den Bahnhöfen informieren.

Auch eine Streikhotline steht Fahrgästen zur Verfügung.

Wie bekommen Betroffene das Geld für ihre Fahrkarte zurück?

Die Bahn zeigt sich während des Streiks kulant: Bereits gebuchte Fernverkehrs-Tickets für den Streikzeitraum behalten bis zum 20.

August ihre Gültigkeit und können flexibel eingesetzt werden.

Die Zugbindung bei Sparpreisen entfällt.

Außerdem können für die Weiterfahrt auch andere Züge als die auf der Fahrkarte angegebenen genutzt werden.

Das gilt auch für Züge des Nahverkehrs.

Wie können Fahrgäste Verbindungsstörungen nachweisen?

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät, Belege für Verspätungen oder Zugausfälle zu sammeln.

Im Idealfall lassen sich Reisende die Störung von DB-Beschäftigten am Bahnhof bescheinigen.

Was gilt für Berufspendler?

Grundsätzlich müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch bei einem Streik alle Möglichkeiten ausschöpfen, um pünktlich bei der Arbeit zu sein.

Wenn Probleme im Personenverkehr absehbar sind, können Beschäftigte sich also nicht auf die Bahn verlassen, sondern müssen sich Alternativen suchen.



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