Berlin 07.09.2021: Der geplante bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule kann kommen.
Bund und Länder einigten sich am Montagabend im Streit um die Finanzierung des Vorhabens auf einen Kompromiss.
Bundestag und Bundesrat müssen dem nun formal noch zustimmen.
Das soll an diesem Dienstag bei der letzten in dieser Legislaturperiode angesetzten Bundestagssitzung passieren und voraussichtlich am Freitag im Bundesrat.
Geplant ist demnach, dass jedes Kind, das ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult wird, in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommt.
In einigen Bundesländern - vor allem im Osten - gibt es schon eine dichte Ganztagsbetreuung.
In anderen Ländern müssen noch viele neue Plätze geschaffen werden.
Geschätzt wird, dass ein Bedarf von 600 000 bis 800 000 Plätzen besteht.