Von diesem Montag an drohen ungeimpften Erwachsenen neue Corona-Einschränkungen in Baden-Württemberg.
Das Land hat sich in seinem Entwurf für eine Corona-Verordnung auf neue Grenzwerte festgelegt, ab denen diese Beschränkungen gelten sollen.
Demnach, soll eine erste Warnstufe gelten, sobald 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder 8 von 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Symptomen in eine Klinik eingeliefert worden sind.
Werden diese Werte überschritten, sollen Ungeimpfte nur noch mit einem PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen haben.
Bei 390 Covid-Patienten auf Intensivstationen oder bei einer Hospitalisierungsinzidenz von 12 will das Land die Alarmstufe auslösen.
Dann soll im Südwesten die 2G-Regel gelten.
Das würde bedeuten, dass nur noch Geimpfte oder Genesene etwa Restaurants besuchen dürften.
Im Moment gilt die 3G-Regel.
Danach stehen bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens neben den Geimpften und Genesenen auch den negativ Getesteten offen.
Die Verordnung soll voraussichtlich am 13.
September in Kraft treten.