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BaWü: Neue Grenzwerte für Beschränkungen für Ungeimpfte

Quelle: DPA - EMEA - Länge: 01:10s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: BaWü: Neue Grenzwerte für Beschränkungen für Ungeimpfte

Von diesem Montag an drohen ungeimpften Erwachsenen neue Corona-Einschränkungen in Baden-Württemberg.

Das Land hat sich in seinem Entwurf für eine Corona-Verordnung auf neue Grenzwerte festgelegt, ab denen diese Beschränkungen gelten sollen.

Demnach, soll eine erste Warnstufe gelten, sobald 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder 8 von 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Symptomen in eine Klinik eingeliefert worden sind.

Werden diese Werte überschritten, sollen Ungeimpfte nur noch mit einem PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen haben.

Bei 390 Covid-Patienten auf Intensivstationen oder bei einer Hospitalisierungsinzidenz von 12 will das Land die Alarmstufe auslösen.

Dann soll im Südwesten die 2G-Regel gelten.

Das würde bedeuten, dass nur noch Geimpfte oder Genesene etwa Restaurants besuchen dürften.

Im Moment gilt die 3G-Regel.

Danach stehen bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens neben den Geimpften und Genesenen auch den negativ Getesteten offen.

Die Verordnung soll voraussichtlich am 13.

September in Kraft treten.



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