Wien, 17.09.21: Beim ersten Prozess um den folgenschweren Corona-Ausbruch im Tiroler Skiort Ischgl hat der österreichische Staat eine einvernehmliche Lösung und Vergleichsverhandlungen abgelehnt.
Die Republik vertritt die Auffassung, dass Regierung und Behörden mit dem damaligem Wissen über das Virus richtig handelten und die Klage deshalb grundlos ist - dies wurde zum Auftakt des Verfahrens am Freitag deutlich.
Vor dem Wiener Landgericht fordern die Witwe und der Sohn eines an Covid-19 gestorbenen Österreichers, der sich bei der chaotischen Abreise aus Ischgl angesteckt haben soll, rund 100 000 Euro Schadenersatz vom Staat.
Der auch bei Deutschen beliebte Ski- und Partyort wurde im März 2020 wegen steigender Fallzahlen plötzlich geschlossen.
Reiserückkehrer trugen das Virus in viele Heimatländer weiter.
Bei dem Gericht sind bislang 15 Klagen zu Ischgl eingegangen.
Der österreichische Verbraucherschutzverein, der die Klagen unterstützt, rechnet jedoch damit, dass insgesamt bis zu 3000 Ansprüche an den Staat gestellt werden.