«Wählen im Wahllokal ist ohne Corona-Impfung oder -Test möglich», teilt die Bundesregierung über ihren offiziellen Facebook-Kanal mit.
Das steht auch in den Corona-Verordnungen der Länder: Im einwohnerstärksten Bundesland Nordrhein-Westfalen sind bei «öffentlichen Wahlen» keine 3G-Nachweise notwendig.
Gilt die 3G-Regel für den Zutritt zum Wahllokal?
Die Landeswahlleiterin Berlin antwortet: «Nein, es besteht lediglich die Pflicht zum Tragen einer Maske.» Auch der Bundeswahlleiter verweist darauf, dass je nach Infektionslage in den einzelnen Bundesländern eine Maskenpflicht (medizinisch oder FFP2) beim Gang zur Urne gelten könne.