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Bundestag beschließt Tariftreuegesetz

Focus Online
26.02.2026 ()


Der Bundestag hat das sogenannte Tariftreuegesetz beschlossen. Öffentliche Aufträge am Bau und bei Dienstleistungen soll es künftig nur für Firmen geben, die Tarifverträge oder ähnlich gute Bedingungen für ihre Beschäftigten einhalten.
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