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Vor Bundesgericht verurteilt: Aargauer Chauffeur lenkt mangelhaften Heizöl-Laster zur Prüfung

Basler Zeitung
26.01.2026 ()


Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Chauffeurs abgewiesen. Die Fahrt mit einem Lastwagen mit bekannten schweren Mängeln stelle eine grob fahrlässige Verkehrsregelverletzung dar.
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