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Unrechtmässiger Freiheitsentzug: Kanton Aargau muss Prostituiertenmörder Genugtuung zahlen

Basler Zeitung
23.03.2026 ()


Der junge Mörder wurde nach seiner Jugendstrafe unrechtmässig fürsorgerisch untergebracht. Laut dem Verwaltungsgericht Aargau hat er nun Anspruch auf eine Entschädigung.
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