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Verfassungsgerichtshof hebt Verbot auf

ORF.at
21.10.2025 ()


Das ausnahmslose Verbot des Einfrierens von Eizellen ohne medizinischen Grund ist laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig. Ein möglicher sozialer Druck auf Frauen sei kein ausreichender Grund für das Verbot, auch würden keine ethischen Probleme durch „Social Egg-Freezing“ entstehen. Da dafür mehrere neue Regeln nötig sind, wird das Verbot erst mit 1. April 2027 aufgehoben, teilte der VfGH am Dienstag mit.
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