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Wegen eines ausländischen Namens: BGH: Makler haftet für Diskriminierung bei der Wohnungssuche

n-tv.de
29.01.2026 ()


Wegen eines ausländischen Namens: BGH: Makler haftet für Diskriminierung bei der WohnungssucheFrau Schneider darf kommen, Frau Waseem nicht: Eine Frau bekommt wegen ihres ausländischen Namens keine Wohnungsbesichtigung. Nun muss der Makler 3000 Euro Entschädigung zahlen, sagt das höchste deutsche Zivilgericht.
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