Am Donnerstag muss sich am Landesgericht Innsbruck ein 37-jähriger Bergsteiger wegen des Erfrierungstodes seiner 33-jährigen Lebensgefährtin auf dem Großglockner verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann grob fahrlässige Tötung vor. Er soll die Salzburgerin 50 Meter unter dem Gipfel „schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert“ zurückgelassen haben. Ihm drohen bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft. Der Bergsteiger bestreitet die Vorwürfe.
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