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Alt, krank, schwanger?: Eigenbedarf: In welchen Härtefällen Mieter bleiben dürfen

n-tv.de
24.03.2026 ()


Alt, krank, schwanger?: Eigenbedarf: In welchen Härtefällen Mieter bleiben dürfenMöchte der Vermieter selbst in seine vermietete Wohnung einziehen, kann er eine Kündigung wegen Eigenbedarfs aussprechen. Ist es den Mietern aber nicht zumutbar umzuziehen, können sie sich wehren.
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