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Klage vor EuGH: Kürzung von Leistungen bei abgelehnten Asylbewerbern ist EU-rechtswidrig

n-tv.de
04.06.2026 ()


Klage vor EuGH: Kürzung von Leistungen bei abgelehnten Asylbewerbern ist EU-rechtswidrigEin abgelehnter Asylsuchender soll 2022 aus Deutschland abgeschoben werden. In der Wartezeit werden ihm Leistungen wie Kleidung gestrichen. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs bewerten die Kürzungen als unrechtmäßig - doch eine Verschärfung der Regelung in der EU steht bereits bevor.
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