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«Danach tadellos verhalten»: Basler Polizist belästigt Mitarbeiterinnen und darf nicht entlassen werden

Basler Zeitung
25.06.2026 ()


Ein Basler Polizist darf trotz früherer rassistischer und sexistischer Pflichtverstösse im Korps bleiben. Das Appellationsgericht hat die Kündigung gegen ihn für ungültig.
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