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Nur bei wichtigem Grund: Gericht erlaubt einseitige Änderung an gemeinsamem Testament

n-tv.de
03.07.2026 ()


An einem gemeinschaftlichen Testament ist nach dem Tod eines Ehepartners meist nicht zu rütteln. Ein Gericht erlaubt es einer Witwe aber doch - weil der Sohn überraschend eine Behinderung erleidet.
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