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Paukenschlag vom BGH: Immobilienmakler muss Provision zurückzahlen - Vertrag wegen Formfehler unwirksam 

n-tv.de
21.07.2026 ()


Paukenschlag vom BGH: Immobilienmakler muss Provision zurückzahlen - Vertrag wegen Formfehler unwirksam Der Bundesgerichtshof hat eine Immobilienmaklerin dazu verurteilt, ihren Kunden eine Provision in Höhe von knapp 9000 Euro zu erstatten. Grund: Es bestand aufgrund eines Formfehlers keine wirksame Beauftragung. Kunden sollten daher prüfen lassen, ob sie ihr Geld zurückfordern können. 
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