In Deutschland hängt der Haussegen in der Koalition von Union und SPD wieder mehr als schief: Die von der SPD nominierte Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, steht.. Quelle: ORF.at
Frauke Brosius-Gersdorf kandidiert nicht mehr fürs Bundesverfassungsgericht. Reiner Haseloff kandidiert nicht nochmal als Ministerpräsident. Und der Zollschock erschüttert die Schweiz. Das ist die.. Quelle: Spiegel
Ermittlungsbehörden haben den Staatstrojaner stillschweigend immer breiter angewendet. Das Bundesverfassungsgericht setzt nun klare Grenzen. Das schützt uns alle. Quelle: ZEIT Online
Frauke Brosius-Gersdorf zieht ihre Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht zurück. Was bedeutet das für die Koalition? Und: Trump und Putin wollen sich treffen. Quelle: ZEIT Online
Nach wochenlanger Diskussion um ihre Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht zieht die Potsdamer Juristin Brosius-Gersdorf Konsequenzen. Der Uni-Präsident äußert sich. Quelle: Tagesspiegel
Das Bundesverfassungsgericht beschneidet die Möglichkeiten, mit Staatstrojanern die digitale Kommunikation von mutmaßlichen Verbrechern zu überwachen. Für welche Tatbestände diese Fahndungstechnik.. Quelle: Augsburger Allgemeine
SPD-Fraktionschef Miersch bedauert den Rückzug der Juristin. Sie selbst sagt, ohne eine reelle Wahlchance ergebe ihre Kandidatur keinen Sinn. Unionsfraktionschef Spahn reagiert zurückhaltend. Quelle: sueddeutsche.de
Der Verzicht der Kandidatin war der einzig mögliche Weg für die Koalition, ohne Totalschaden aus der Blockade herauszukommen. Doch vor allem die Union hat in der Debatte ein übles Bild abgegeben. Quelle: sueddeutsche.de
Polizeiliche Späh-Software ist umstritten – das Bundesverfassungsgericht billigt ihren Einsatz trotzdem. Allerdings nur in engen Grenzen. Quelle: sueddeutsche.de
Frauke Brosius-Gersdorf, SPD-Kandidatin fürs Bundesverfassungsgericht, verzichtet auf ihre Kandidatur. So erklärt sie ihren Schritt. Quelle: abendblatt.de Auch berichtet bei •Berliner Morgenpost
Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf verzichtet auf ihre Kandidatur als Richterin für das Bundesverfassungsgericht. Sie nennt politische Widerstände und Drohungen gegen ihre Person als Grund für den.. Quelle: Deutsche Welle
Das höchste deutsche Gericht hat entschieden: Der Einsatz sogenannter Staatstrojaner durch Strafverfolger ist in der Bundesrepublik nur bei schweren Straftaten zulässig. Quelle: Deutsche Welle
Rechte Portale und Teile der CDU kritisierten die Nominierung der Potsdamer Professorin für den Posten am Obersten Gericht. Die zieht sich nun zurück. Quelle: abendblatt.de Auch berichtet bei •Berliner Morgenpost