Wie privat ist eine Chatgruppe bei Whatsapp? Und was hat es für Folgen, sollten wüste Beleidigungen von Kollegen oder Chefs aus geschlossenen Gruppen doch öffentlich werden? Mit diesen Fragen.. Quelle: n-tv.de Auch berichtet bei •abendblatt.de •Berliner Morgenpost
Was hat es für Folgen, sollten wüste Beleidigungen von Kollegen oder Chefs aus geschlossenen WhatsApp-Gruppen öffentlich werden? Das Bundesarbeitsgericht befasst sich mit einigen Fragen. Quelle: Augsburger Allgemeine Auch berichtet bei •Berliner Morgenpost
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt beschäftigt sich heute ab9.30 Uhr erstmals mit einem Fall, in dem es um Kündigungen nach Beleidigungen eines Managers in einer geschlossenen Chat-Gruppe im Internet.. Quelle: abendblatt.de
Beschäftigte können fortan schneller betriebsbedingt gekündigt werden, wenn sich ihr Arbeitgeber im Konkurs befindet. Die Erfurter Richter erklärten die Kündigung eines Mannes aus.. Quelle: Spiegel Auch berichtet bei •ZEIT Online
In den vergangenen Jahren haben die Gerichte den Arbeitnehmerschutz stärker betont. Das Bundesarbeitsgericht stellt jetzt die bisherige Rechtsprechung infrage. Quelle: Handelsblatt
Ein Mitarbeiter einer Gießerei hatte einen Dienst geschwänzt – das kam aber erst ein Jahr später bei der Auswertung von Überwachungsvideos heraus. Kann das vor Gericht als Beweis gelten? Ja,.. Quelle: Spiegel
Aufzeichnungen aus einer Videoüberwachung können für eine Kündigung und einen sich daraus ergebenden Rechtsstreit herangezogen werden. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in.. Quelle: abendblatt.de
Nicht wenige Beschäftigte reduzieren im Laufe ihres Erwerbslebens die Arbeitszeit. Wer die letzten Jahre vor der Rente in Teilzeit zubringt, muss allerdings auch mit Einbußen bei der betrieblichen.. Quelle: n-tv.de
Dürfen Leiharbeiter weiter tariflich schlechter bezahlt werden als Stammarbeitnehmer? Das Bundesarbeitsgericht entscheidet: ja. Die Gewerkschaftsseite bedauert den Richterspruch. Quelle: n-tv.de Auch berichtet bei •sueddeutsche.de
Tarifverträge dürfen vom „Equal-Pay-Gebot“ abweichen, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Damit folgte das Gericht der Rechtsprechung des EuGH. Quelle: Tagesspiegel Auch berichtet bei •wiwo.de
Dass Leiharbeiter häufig weniger verdienen als die Stammbelegschaft, verstößt nicht gegen EU-Recht. Eine Klägerin verlor vor dem Bundesarbeitsgericht in dritter Instanz. Quelle: ZEIT Online Auch berichtet bei •wiwo.de •Spiegel