Wird die lebenslange Haftstrafe für Stephan Ernst rechtskräftig oder muss der Mord an Regierungspräsident Lübcke noch einmal neu aufgerollt werden? Darüber entscheidet nun der Bundesgerichtshof. Quelle: Augsburger Allgemeine Auch berichtet bei •Berliner Morgenpost
Im Juni 2019 wurde Walter Lübcke auf seiner Terrasse von Stephan Ernst erschossen. Der Bundesgerichtshof überprüft nun die Revisionen zum Urteil gegen den Rechtsextremen. Quelle: ZEIT Online
Der Mörder von Walter Lübcke hatte seinem Ex-Anwalt vorgeworfen, ihn zu einer Falschaussage gedrängt zu haben. Die Staatsanwaltschaft sieht keinen fundierten Verdacht. Quelle: ZEIT Online
Im Prozess um den Mord an Walter Lübcke (CDU) hatte der Hauptangeklagte Stephan Ernst im Sommer 2020 seinen Verteidiger Frank Hannig schwer belastet. Der Neonazi behauptete, der Anwalt habe ihn zu.. Quelle: Focus Online