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Staatsregierung offen für Rückzahlung von Corona-Bußgeldern

Augsburger Allgemeine
30.11.2022


Unberechtigt eingeforderte Bußgelder wegen Verstößen gegen Corona-Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2020 können möglicherweise von den Betroffenen zurückgefordert werden.
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