09.03.2023
Die von Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation angedrohten Störaktionen in Hamburg sind jetzt ein Fall für den Generalbundesanwalt. Das habe eine Prüfung der Staatsanwaltschaft ergeben, sagte die Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft, Liddy Oechtering, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Die Drohung war an Senat und Bürgerschaft gerichtet gewesen, das könne ein Verstoß gegen Paragraf 105 und 106 des Strafgesetzbuches sein, wo es um Nötigung von Verfassungsorganen oder deren Mitgliedern gehe. Deshalb habe man den Vorgang zur Prüfung nach Karlsruhe abgegeben. „Da gibt es eine ausschließliche Zuständigkeit des Generalbundesanwalts“, sagte Oechtering. |