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Freiheitsstrafe: Betrug mit Schnelltests: Berufung gegen Hafturteil eingelegt

abendblatt.de
04.05.2023


Der Mann aus Vorpommern, der vor einer Woche wegen gewerbsmäßigen Betrugs mit Corona-Schnelltests zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt wurde, will eine mildere Strafe erreichen. Der 25-Jährige hat Berufung gegen sein Urteil eingelegt, wie ein Sprecher des Amtsgerichtes Pasewalk (Vorpommern-Greifswald) am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur sagte. Damit müsste sich das Landgericht als nächsthöhere Instanz damit befassen. Das Amtsgericht hatte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt, fünf Monate mehr als die Forderung der Staatsanwältin. Der Schaden lag bei rund 105.000 Euro.
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