15.12.2023
Der „Weihnachtsfrieden“ ist eine Tradition der Finanzämter im Land. Säumige Steuerzahler in Brandenburg müssen vom 22. bis zum 29. Dezember nicht mit einer Vollstreckung ihrer Steuerschuld rechnen. Finanzministerin Katrin Lange (SPD) erklärte am Freitag in Potsdam: Die ehrlichen Steuerpflichtigen könnten „darauf vertrauen, dass bei säumigen Bürgern Steuerrückstände von den Finanzämtern auch konsequent erhoben werden. Alles andere wäre ungerecht. ... Aber unterm Weihnachtsbaum werden Ausstände nicht vollstreckt.“ Ausnahmen gebe es nur, wenn sonst ein endgültiger Steuerausfall zum Beispiel durch Verjährung drohen würde.
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