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Sonderrechte der Kirchen

Berliner Morgenpost
01.02.2024


Sonderrechte der KirchenDas Bundesarbeitsgericht hat zur Klärung von Sonderrechten der Kirchen als Arbeitgeber den Europäischen Gerichtshof angerufen. Im konkreten Fall aus Hessen geht es darum, ob ein zur katholischen Kirche gehörender Arbeitgeber einer Angestellten kündigen durfte, nur weil sie aus der Kirche austrat. Das teilte das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt mit.
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