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Längere Fristen bei Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen

Augsburger Allgemeine
14.03.2024


Längere Fristen bei Schlussabrechnungen für Corona-HilfenEmpfängerinnen und Empfänger von staatlichen Corona-Wirtschaftshilfen können die dafür notwendigen Schlussabrechnungen noch bis Ende September einreichen.
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