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Kein Anfangsverdacht gegen Correctiv-Mitarbeiter

Berliner Morgenpost
28.03.2024


Kein Anfangsverdacht gegen Correctiv-MitarbeiterDie Staatsanwaltschaft Potsdam wird nicht gegen Mitarbeiter des Onlinemagazins Correctiv und weitere Angezeigte im Zusammenhang mit der Berichterstattung über ein Treffen radikaler Rechter ermitteln. Es bestehe kein Anfangsverdacht für verfolgbare Straftaten, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Gegen das Magazin und dessen Mitarbeiter waren unter anderem Strafanzeigen wegen Verletzungen der Vertraulichkeit des Wortes, des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen eingegangen. Das Magazin hatte unter dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“ am 10. Januar 2024 über ein Geheimtreffen in einer Potsdamer Villa berichtet.
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