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Berliner Charité darf Ungeimpften von Betriebsfeier ausschließen

Welt Online
04.07.2022


Weil er wegen fehlender Impfung nicht zum Sommerfest durfte, hat ein Mitarbeiter der Berliner Charité versucht, seine Teilnahme noch einzuklagen. Ohne Erfolg. Bei im Gesundheitswesen Beschäftigten gebe es besonderen Anlass für Schutzmaßnahmen, befand das zuständige Landesarbeitsgericht.
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