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Bundesverwaltungsgericht: Kreuze in öffentlichen Einrichtungen in Bayern dürfen hängen bleiben

ZEIT Online
19.12.2023


Bundesverwaltungsgericht: Kreuze in öffentlichen Einrichtungen in Bayern dürfen hängen bleibenEin Kreuz in allen öffentlichen Gebäuden Bayerns: Das Bundesverwaltungsgericht hat Markus Söders Kreuzerlass für rechtens erklärt. Kritiker hatten dagegen geklagt.
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