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Stadt muss Parole "From the river to the sea" erlauben

Augsburger Allgemeine
22.03.2024


Stadt muss Parole From the river to the sea erlaubenDie Verwendung eines als israel- und judenfeindlich geltenden Slogans bei einer geplanten Kundgebung darf nicht untersagt werden. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
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