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Unverhältnismässige Einschränkung der Nutzung von Elektroautos

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12.12.2022


auto-schweiz / Schlagwort(e): Sonstiges
Unverhältnismässige Einschränkung der Nutzung von Elektroautos
12.12.2022 / 12:16 CET/CESTStrommangellage und Elektromobilität

Bern, 12. Dezember 2022

*Elektroautos sollen auch im Fall einer Strommangellage uneingeschränkt genutzt werden dürfen. Dieser Forderung hat auto-schweiz in ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung der entsprechenden Verordnungen des Bundesrats Nachdruck verliehen. Allein die Ankündigung einer möglichen Einschränkung der Privatnutzung von Elektroautos hat bereits europaweit zu entsprechenden Schlagzeilen geführt, womit der Elektromobilität in der Schweiz ein Bärendienst erwiesen worden ist. Ohne die Sicherheit, das eigene Fahrzeug jederzeit nutzen zu dürfen, werden Kundinnen und Kunden beim Kauf eher auf herkömmliche Antriebssysteme zurückgreifen. Dies gefährdet die Erreichung der CO[2]-Zielwerte für die Importeure. *

Als Energiesparmassnahme im möglichen Fall einer Strommangellage schlägt der Bundesrat vor, «die private Nutzung von Elektroautos (…) nur für zwingend notwendige Fahrten (z.B. Berufsausübung, Einkäufe, Arztbesuche, Besuch von religiösen Veranstaltungen, Wahrnehmung von Gerichtsterminen» zu gestatten. Dies sieht der Entwurf zur «Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie» in Eskalationsstufe 3 vor. Andreas Burgener, Direktor von auto-schweiz, ist vom Vorschlag des Bundesrats enttäuscht: «Unsere Mitglieder und ihre offiziellen Markenhändler propagieren Elektroautos mit grossem Aufwand, von der Werbung bis zum persönlichen Verkaufsgespräch. Nun kommt der Bundesrat mit dieser möglichen Sparvorschrift – ein Bärendienst für die Elektromobilität. Alle Kundinnen und Kunden, die jetzt ein Fahrzeug kaufen oder bestellen, werden mit Blick auf dieses Benutzungsverbot genau überlegen, ob man nicht doch wieder zum Benziner oder Diesel greifen sollte. Diese Antriebe werden in ihrer Nutzung nicht beschnitten.»

Mit einem vermehrten Kaufverhalten dieser Art wäre die sanktionsfreie Erreichung der CO[2]-Vorschriften für die Automobilimporteure nicht mehr möglich. Eine Umfrage unter den Mitgliedern von auto-schweiz hat ergeben, dass der Marktanteil der Steckerfahrzeuge (Elektroautos und Plug-in-Hybride) im Jahr 2025 über 50 Prozent liegen könnte. Heute liegt er bei knapp der Hälfte. Noch einmal Andreas Burgener: «Jegliche Einschränkung für die Elektromobilität ist abzulehnen, die Transformation zum E-Antrieb ist für unsere Kundinnen und Kunden sowie die gesamte Branche auch so schon herausfordernd genug. Zudem haben Elektroautos letztes Jahr nicht einmal 0,5 Prozent des Schweizer Stromverbrauchs ausgemacht. Eine Einschränkung der Elektromobilität ist daher nicht verhältnismässig, wenn gleichzeitig die Saunas und Whirlpools in Wellnesshotels noch sieben Stunden am Tag laufen dürfen.» Sollte der Bundesrat auf dieser Massnahme bestehen, werde man die Aussetzung der CO[2]-Sanktionen fordern, so Burgener.

*Auch Tempo 100 auf Autobahnen unverhältnismässig*
Der auto-schweiz-Direktor kritisiert auch die im Krisenfall mögliche Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen, damit Elektroautos Strom sparen würden: «Pendler, Handwerker, Lieferdienste: Alle würden pauschal eingebremst werden. Zudem heisst es in der Verordnung, dieser Artikel werde ‘situationsbedingt’ eingesetzt – eine sehr schwammige Formulierung. Heisst das, bei der ersten fehlenden Kilowattstunde wird der gesamte Strassenverkehr der Schweiz heruntergefahren, der nachweislich einen Grossteil unserer Mobilität ausmacht?» auto-schweiz plädiere stattdessen im Extremfall für einen Aufruf zu freiwilligen Massnahmen, die auch während der Covid-Pandemie ihre Wirkung nicht verfehlt hätten, so Andreas Burgener abschliessend.

Medienmitteilung als PDF

Stellungnahme als PDF

*Weitere Auskünfte:*
Andreas Burgener
T 079 474 21 04
[email protected]
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Ende der Medienmitteilungen --------------------
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