22.11.2022
Am heutigen Mittwoch entscheidet sich, ob der frühere Multimillionär Alexander Falk zum zweiten Mal eine Haftstrafe verbüßen muss. Das Frankfurter Landgericht hatte den Verleger-Erben im Juli 2020 wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Er soll aus Wut, Rache und gekränkter Ehre Kriminelle beauftragt haben, einen Wirtschaftsanwalt anzuschießen. Falk bestreitet dies und hat Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Verhandelt wurde darüber im Sommer. Nun verkünden die Karlsruher Richter ihr Urteil. |