24.11.2022
Ein Impfschaden nach einer Corona-Impfung in einer Schule ist einem Gerichtsurteil zufolge für eine Lehrerin nicht als Dienstunfall zu werten. Das Verwaltungsgericht in Hannover wies am Donnerstag die Klage einer 62 Jahre alten Förderschullehrerin ab, die auf die Anerkennung eines Dienstunfalls geklagt hatte. Die Lehrerin war Ende März 2021 von einem mobilen Impfteam in ihrer Schule mit dem Impfstoff des Herstellers Astrazeneca gegen das Coronavirus geimpft worden. Etwa eine Woche später erlitt sie „schwerste körperliche Schäden, deren Folgen weiterhin andauern“, teilte das Gericht mit (Az.: 2 A 460/22). |