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Abtreibungen: Kristina Hänel scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Paragraf 219a

Spiegel
07.06.2023


Die Ärztin Kristina Hänel wurde verurteilt, weil sie gegen den Paragrafen 219a verstieß. Sie reichte Verfassungsbeschwerde ein, die das Gericht jedoch nicht annahm. Das Gesetz sei ja bereits abgeschafft.
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