14.07.2023
Wer geblitzt wurde, hat zwar ein Recht darauf, die Rohmessdaten einzusehen. Er hat aber keinen Anspruch darauf, dass die Behörden nur solche Geräte nutzen, die diese Daten auch speichern. Dies geht aus drei am Freitag veröffentlichten Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts zu Fällen aus Hessen und Niedersachsen hervor. Das Gericht in Karlsruhe nahm die Verfassungsbeschwerden wegen fehlender Rohmessdaten bei Geschwindigkeitskontrollen nicht zur Entscheidung an. Die Menschen hatten demzufolge unter anderem mit fehlender Waffengleichheit argumentiert. (Az. 2 BvR 1167/20 u.a.) |