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Übernachtungen in Hotels: München will Bettensteuer vor Verfassungsgerichtshof einklagen

sueddeutsche.de
16.08.2023


Übernachtungen in Hotels: München will Bettensteuer vor Verfassungsgerichtshof einklagenDie Stadt will, dass Hotelgäste eine Übernachtungssteuer von fünf Prozent zahlen. Weil der Freistaat Bayern das untersagt, reicht München nun die nächste Klage ein.
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