31.08.2023
Das Hamburgische Verfassungsgericht entscheidet am Freitag (10.00 Uhr) - dem Antikriegstag - über das „Volksbegehren gegen den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen“. Hamburgs rot-grüner Senat möchte das Volksbegehren für unzulässig erklären lassen. Seiner Ansicht nach verstößt es unter anderem gegen die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Die Volksinitiative ist dagegen der Auffassung, dass das Ziel des Volksbegehrens kein Verbotsgesetz voraussetzt und die Stadt im Rahmen ihrer Verwaltungskompetenz Transport und Handel von Kriegswaffen im Hafen „untergesetzlich“ unterbinden könne. |