14.09.2023
Im Rechtsstreit um eine mögliche Doppelbestrafung von Volkswagen wegen mutmaßlich illegaler Abschalteinrichtungen hat der Autobauer einen Teilerfolg erzielt. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entschieden am Donnerstag in Luxemburg, dass das Verbot der Doppelbestrafung in solchen Fällen grundsätzlich greifen kann. Dieser im EU-Recht verankerte Grundsatz besagt, dass man nicht zweimal wegen der gleichen Sache bestraft werden darf. Über die Rechtmäßigkeit der Geldbuße muss nun ein italienisches Gericht entscheiden. |