10.10.2023
Bestimmte EU-Lockerungen des Kartellrechts für die Schifffahrt enden im nächsten Jahr. Die EU-Kommission sei zu dem Schluss gelangt, dass eine entsprechende Verordnung den Wettbewerb im Schifffahrtssektor nicht mehr fördere, teilten die Wettbewerbshüter am Dienstag mit. Sie soll deswegen am 25. April 2024 auslaufen. Die Verordnung ermöglicht es Schifffahrtsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen, Konsortien zu bilden - etwa durch Kooperationsvereinbarungen. Grundsätzlich können Absprachen unter Konkurrenten illegal sein, weil dadurch der Wettbewerb verzerrt werden kann. |