17.11.2023
Der Volkswagen-Konzern hat nach dem Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Anfang des Jahres bei sich selbst bisher keine Menschenrechtsverletzungen festgestellt. „Im eigenen Geschäftsbereich gab es seit Inkrafttreten des Gesetzes keine Menschenrechtsverletzungen“, sagte die Menschenrechtsbeauftragte des Konzerns, Kerstin Waltenberg, am Freitag anlässlich der Vorlage ihres ersten Jahresberichts. In der gesamten Lieferkette - also einschließlich aller Zulieferer - habe man dagegen „Risiken und auch konkrete Verdachtsfälle identifiziert“. Hier gebe es noch „Verbesserungspotentiale“. |