18.01.2024
Der Mordprozess vor dem Landgericht Oldenburg um den gewaltsamen Tod einer 23-Jährigen könnte mit einem Urteil wegen Totschlags zu Ende gehen. Der Vorsitzende Richter wies am Donnerstag darauf hin, dass die Kammer für eine Verurteilung wegen Mordes bestimmte Merkmale wie Heimtücke und niedrige Beweggründe erkennen muss. Sollten diese Merkmale nicht gegeben sein, würde eine Verurteilung wegen vorsätzlichen Totschlags und nicht wegen Mordes folgen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 30 Jahre alten Angeklagten vor, seine frühere Partnerin aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen mit zahlreichen Messerstichen getötet zu haben. |