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Gerichtlich bestellter Betreuer trotz Vorsorgevollmacht?

abendblatt.de
15.02.2024


Gerichtlich bestellter Betreuer trotz Vorsorgevollmacht?In einer Vorsorgevollmacht ist geregelt, wer die Rechtsgeschäfte für einen übernehmen soll, wenn man selbst es nicht mehr kann. Einen gerichtlich bestellten Betreuer schließt sie aber nicht aus.
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