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Gericht: Testament auf Kellnerblock rechtens

abendblatt.de
13.03.2024


Gericht: Testament auf Kellnerblock rechtensEin Testament ist auch auf einem Kellnerblock rechtens. Der letzte Wille auf dem Zettel sei wirksam, teilte das Oberlandesgericht Oldenburg am Mittwoch mit. Nach dem Tod eines Gastwirts aus Ostfriesland wollte seine Partnerin das Erbe antreten. Als Testament legte sie einen Kellnerblock vor, den sie im Gastraum hinter der Theke gefunden hatte. Darauf hatte der Gastwirt mit Datum und Unterschrift vermerkt, dass seine Partnerin alles bekommen soll. (Aktenzeichen 3 W 96/23)
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